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Bayern
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BayBesG,BY - Bayerisches Besoldungsgesetz
Art. 1 - 18, Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
Art. 1 - 18, Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
Art. 1 BayBesG, Geltungsbereich
Art. 2 BayBesG, Bestandteile der Besoldung
Art. 3 BayBesG, Gesetzesvorbehalt
Art. 4 BayBesG, Anspruch auf Besoldung
Art. 5 BayBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
Art. 6 BayBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
Art. 7 BayBesG, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Art. 8 BayBesG, Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
Art. 9 BayBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
Art. 10 BayBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
Art. 11 BayBesG, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
Art. 12 BayBesG, Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Art. 13 BayBesG, Verjährung der Besoldung
Art. 14 BayBesG, Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
Art. 15 BayBesG, Rückforderung der Besoldung
Art. 16 BayBesG, Anpassung der Besoldung
Art. 17 BayBesG, Dienstlicher Wohnsitz
Art. 18 BayBesG, Zahlungsweise