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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 PfändFGrBek 24

Bibliographie

Titel
Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024)
Redaktionelle Abkürzung
PfändFGrBek 24
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
310-4-10-13

Die ab 1. Juli 2024 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen.

Berlin, den 10. Mai 2024

Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann