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  • ab 28.04.2009 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 EigV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Amtliche Abkürzung
EigV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
28-3

Anlage 3
(zu § 17 Absatz 3)

Formblatt 3
AÜbersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben (§ 17 Absatz 1 EigV)
Verpflichtungsermächtigungen des JahresVoraussichtlich fällige Ausgaben - in 1.000 € -
20 ___20 ___20 ___20 ___
20 ___
20 ___
20 ___
20 ___
Summe
Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahme
BÜbersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken (§ 17 Absatz 2 EigV)
Nr.Bezeichnung20 _20 _20 ___20 ___20 _20 _
Einzahlungen
1Zuschüsse der Gemeinde, davon als:
-Kapitalzuschüsse (§ 23 Absatz 2)
-davon zum Ausgleich liquiditätswirksamer Verluste (§ 11 Absatz 6 Satz 1)
-Investitionszuschüsse (§ 23 Absatz 3)
-Betriebskostenzuschüsse (§ 23 Absatz 4 Satz 1)
-Verlustausgleichszuschüsse (§ 23 Absatz 4 Satz 2)
2Darlehen der Gemeinde
3Sonstige Einzahlungen der Gemeinde
Auszahlungen
1Ablieferungen an die Gemeinde
-von Gewinnen
-von Konzessionsabgaben
-von Verwaltungskostenbeiträgen
-bei Eigenkapitalentnahmen
2Tilgung von Darlehen der Gemeinde
3Sonstige Auszahlungen an die Gemeinde