§ 42e HwO - Umschulungsordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Redaktionelle Abkürzung
HwO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7110-1

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

  1. 1.
    die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
  2. 2.
    das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
  3. 3.
    die Anforderungen der Umschulungsprüfung und ihre Zulassungsvoraussetzungen sowie
  4. 4.
    das Prüfungsverfahren der Umschulung

unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung bestimmen (Umschulungsordnung).