Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
(Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG)
Amtliche Abkürzung
AVAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
319-101

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
Zuständigkeit3
Antragstellung4
Zustellungsempfänger5
Verfahren6
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen7
Entscheidung8
Vollstreckungsklausel9
Bekanntgabe der Entscheidung10
Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist11
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren12
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde13
Vollstreckungsabwehrklage14
Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde
Statthaftigkeit und Frist15
Einlegung und Begründung16
Verfahren und Entscheidung17
Abschnitt 5
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Beschränkung kraft Gesetzes18
Prüfung der Beschränkung19
Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten20
Versteigerung beweglicher Sachen21
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen22
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung23
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung24
Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache25
Kostenentscheidung26
Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat27
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung28
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist29
Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland30
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland31
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland32
Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
(weggefallen)33
Konzentrationsermächtigung34
Teil 2
Besonderes
Abschnitt 1
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
Sonderregelungen über die Beschwerdefrist35
Aussetzung des Beschwerdeverfahrens36
Abschnitt 2
(weggefallen)
(weggefallen)37 bis 39
Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
Abweichungen von § 2240
Abweichungen von § 2341
Abweichungen von § 2442
Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren43
Weitere Sonderregelungen44
Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Abweichungen von § 2245
Abweichungen von § 2346
Abweichungen von § 2447
Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren48
Weitere Sonderregelungen49
Abschnitt 5
(weggefallen)50 bis 54
Abschnitt 6
Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen55
Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage56
Bescheinigungen zu inländischen Titeln57

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 23. Juni 2015 (BGBl. I S. 1034)

Nach Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2082) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 1, 2 Nummer 1 und die Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes nach seinem Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen für die Europäische Union mit Ausnahme Dänemarks am 1. Oktober 2015 in Kraft treten werden 1.

Mit Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 (ABl. L 353 vom 10.12.2014, S. 5) hat die Europäische Union das Übereinkommen genehmigt. Die Genehmigungsurkunde mit den Erklärungen der Europäischen Union aus dem genannten Ratsbeschluss ist am 11. Juni 2015 hinterlegt worden.