Versionsverlauf


Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Bibliographie

Titel
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Amtliche Abkürzung
GWB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
703-5

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wettbewerbsbeschränkungen
Erster Abschnitt
Kartellvereinbarungen, Kartellbeschlüsse und abgestimmtes Verhalten
Kartellverbot1
Normen- und Typenkartelle, Konditionenkartelle2
Spezialisierungskartelle3
Mittelstandskartelle4
Rationalisierungskartelle5
Strukturkrisenkartelle6
Sonstige Kartelle7
Ministererlaubnis8
Anmeldung von Kartellen, Widerspruchsverfahren9
Freistellungsantrag, Erteilung der Freistellung10
Auskunft über Kartelle, Bekanntmachung11
Mißbrauchsaufsicht, Aufhebung der Freistellung12
Kartellvertreter13
Zweiter Abschnitt
Vertikalvereinbarungen
Verbot von Vereinbarungen über Preisgestaltung oder Geschäftsbedingungen14
Preisbindung bei Verlagserzeugnissen15
Mißbrauchsaufsicht über Ausschließlichkeitsbindungen16
Lizenzverträge17
Verträge über andere geschützte und nicht geschützte Leistungen und über Saatgut18
Dritter Abschnitt
Marktbeherrschung, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung19
Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung20
Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens21
Empfehlungsverbot22
Unverbindliche Preisempfehlung für Markenwaren23
Vierter Abschnitt
Wettbewerbsregeln
Begriff, Antrag auf Anerkennung24
Stellungnahme Dritter25
Anerkennung26
Auskunft über Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen27
Fünfter Abschnitt
Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
Landwirtschaft28
Kredit- und Versicherungswirtschaft29
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften30
Sport31
Sechster Abschnitt
Sanktionen
Untersagung32
Schadensersatzpflicht, Unterlassungsanspruch33
Mehrerlösabschöpfung34
Siebenter Abschnitt
Zusammenschlußkontrolle
Geltungsbereich der Zusammenschlußkontrolle35
Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen36
Zusammenschluß37
Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile38
Anmelde- und Anzeigepflicht39
Verfahren der Zusammenschlußkontrolle40
Vollzugsverbot, Entflechtung41
Ministererlaubnis42
Bekanntmachungen43
Achter Abschnitt
Monopolkommission
Aufgaben44
Mitglieder45
Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder46
Übermittlung statistischer Daten47
Zweiter Teil
Kartellbehörden
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit48
Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde49
Tätigwerden des Bundeskartellamts beim Vollzug des europäischen Rechts50
Zweiter Abschnitt
Bundeskartellamt
Sitz, Organisation51
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft52
Tätigkeitsbericht53
Dritter Teil
Verfahren
Erster Abschnitt
Verwaltungssachen
I.
Verfahren vor den Kartellbehörden
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte54
Vorabentscheidung über Zuständigkeit55
Anhörung, mündliche Verhandlung56
Ermittlungen, Beweiserhebung57
Beschlagnahme58
Auskunftsverlangen59
Einstweilige Anordnungen60
Verfahrensabschluß, Begründung der Verfügung, Zustellung61
Bekanntmachung von Verfügungen62
II.
Beschwerde
Zulässigkeit, Zuständigkeit63
Aufschiebende Wirkung64
Anordnung der sofortigen Vollziehung65
Frist und Form66
Beteiligte am Beschwerdeverfahren67
Anwaltszwang68
Mündliche Verhandlung69
Untersuchungsgrundsatz70
Beschwerdeentscheidung71
Akteneinsicht72
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO73
III.
Rechtsbeschwerde
Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe74
Nichtzulassungsbeschwerde75
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist76
IV.
Gemeinsame Bestimmungen
Beteiligtenfähigkeit77
Kostentragung und -festsetzung78
Rechtsverordnungen79
Gebührenpflichtige Handlungen80
Zweiter Abschnitt
Bußgeldverfahren
Bußgeldvorschriften81
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung82
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren83
Rechtsbeschwerde zum BGH84
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid85
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung86
Dritter Abschnitt
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte87
Klageverbindung88
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke89
Benachrichtigung und Beteiligung des Bundeskartellamts90
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Kartellsenat beim OLG91
Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen92
Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde93
Kartellsenat beim BGH94
Ausschließliche Zuständigkeit95
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten96
Vierter Teil
Vergabe öffentlicher Aufträge
Erster Abschnitt
Vergabeverfahren
Allgemeine Grundsätze97
Auftraggeber98
Öffentliche Aufträge99
Anwendungsbereich100
Arten der Vergabe101
Zweiter Abschnitt
Nachprüfungsverfahren
I.
Nachprüfungsbehörden
Grundsatz102
Vergabeprüfstellen103
Vergabekammern104
Besetzung, Unabhängigkeit105
Einrichtung, Organisation106
II.
Verfahren vor der Vergabekammer
Einleitung, Antrag107
Form108
Verfahrensbeteiligte, Beiladung109
Untersuchungsgrundsatz110
Akteneinsicht111
Mündliche Verhandlung112
Beschleunigung113
Entscheidung der Vergabekammer114
Aussetzung des Vergabeverfahrens115
III.
Sofortige Beschwerde
Zulässigkeit, Zuständigkeit116
Frist, Form117
Wirkung118
Beteiligte am Beschwerdeverfahren119
Verfahrensvorschriften120
Vorabentscheidung über den Zuschlag121
Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts122
Beschwerdeentscheidung123
Bindungswirkung und Vorlagepflicht124
Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen
Schadensersatz bei Rechtsmißbrauch125
Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens126
Ermächtigungen127
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer128
Kosten der Vergabeprüfstelle129
Fünfter Teil
Anwendungsbereich des Gesetzes
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich130
Sechster Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Aufhebung, Übergangsbestimmungen131

(1) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 3 Nr. 5 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) gelten am 2. September 1998 bestehende Regelungen im Sinne des § 106 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Vergaberechtsänderungsgesetzes (Hinweis: identisch mit § 97 Abs. 4 der vorliegenden Fassung) bis zum 30. Juni 2000 fort, auch wenn sie nicht Bundes- oder Landesgesetz sind.