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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Bibliographie

Titel
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Amtliche Abkürzung
GWB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
703-5

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114, 2009 I S. 3850)

Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wettbewerbsbeschränkungen
Erster Abschnitt
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen1
Freigestellte Vereinbarungen2
Mittelstandskartelle3
(weggefallen)4 bis 18
Zweiter Abschnitt
Marktbeherrschung, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung19
Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung20
Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens21
Dritter Abschnitt
Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft22
(weggefallen)23
Vierter Abschnitt
Wettbewerbsregeln
Begriff, Antrag auf Anerkennung24
Stellungnahme Dritter25
Anerkennung26
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen27
Fünfter Abschnitt
Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
Landwirtschaft28
Energiewirtschaft29
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften30
(weggefallen)31
Sechster Abschnitt
Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen32
Einstweilige Maßnahmen32a
Verpflichtungszusagen32b
Kein Anlass zum Tätigwerden32c
Entzug der Freistellung32d
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen32e
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht33
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände34a
Siebenter Abschnitt
Zusammenschlusskontrolle
Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle35
Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen36
Zusammenschluss37
Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile38
Anmelde- und Anzeigepflicht39
Verfahren der Zusammenschlusskontrolle40
Vollzugsverbot, Entflechtung41
Ministererlaubnis42
Bekanntmachungen43
Achter Abschnitt
Monopolkommission
Aufgaben44
Mitglieder45
Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder46
Übermittlung statistischer Daten47
Zweiter Teil
Kartellbehörden
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit48
Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde49
Vollzug des europäischen Rechts50
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden50a
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden50b
Behördenzusammenarbeit50c
Zweiter Abschnitt
Bundeskartellamt
Sitz, Organisation51
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen52
Tätigkeitsbericht53
Dritter Teil
Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Erster Abschnitt
Verwaltungssachen
I.
Verfahren vor den Kartellbehörden
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte54
Vorabentscheidung über Zuständigkeit55
Anhörung, mündliche Verhandlung56
Ermittlungen, Beweiserhebung57
Beschlagnahme58
Auskunftsverlangen59
Einstweilige Anordnungen60
Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung61
Bekanntmachung von Verfügungen62
II.
Beschwerde
Zulässigkeit, Zuständigkeit63
Aufschiebende Wirkung64
Anordnung der sofortigen Vollziehung65
Frist und Form66
Beteiligte am Beschwerdeverfahren67
Anwaltszwang68
Mündliche Verhandlung69
Untersuchungsgrundsatz70
Beschwerdeentscheidung71
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör71a
Akteneinsicht72
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO73
III.
Rechtsbeschwerde
Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe74
Nichtzulassungsbeschwerde75
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist76
IV.
Gemeinsame Bestimmungen
Beteiligtenfähigkeit77
Kostentragung und -festsetzung78
Elektronische Dokumentenübermittlung78a
Rechtsverordnungen79
Gebührenpflichtige Handlungen80
Zweiter Abschnitt
Bußgeldverfahren
Bußgeldvorschriften81
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung82
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren82a
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren83
Rechtsbeschwerde zum BGH84
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid85
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung86
Dritter Abschnitt
Vollstreckung
Vollstreckung86a
Vierter Abschnitt
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte87
Klageverbindung88
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke89
Streitwertanpassung89a
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden90
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden90a
Kartellsenat beim OLG91
Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen92
Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde93
Kartellsenat beim BGH94
Ausschließliche Zuständigkeit95
(weggefallen)96
Vierter Teil
Vergabe öffentlicher Aufträge
Erster Abschnitt
Vergabeverfahren
Allgemeine Grundsätze97
Auftraggeber98
Öffentliche Aufträge99
Anwendungsbereich100
Arten der Vergabe101
Informations- und Wartepflicht101a
Unwirksamkeit101b
Zweiter Abschnitt
Nachprüfungsverfahren
I.
Nachprüfungsbehörden
Grundsatz102
(weggefallen)103
Vergabekammern104
Besetzung, Unabhängigkeit105
Einrichtung, Organisation106
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern106a
II.
Verfahren vor der Vergabekammer
Einleitung, Antrag107
Form108
Verfahrensbeteiligte, Beiladung109
Untersuchungsgrundsatz110
Akteneinsicht111
Mündliche Verhandlung112
Beschleunigung113
Entscheidung der Vergabekammer114
Aussetzung des Vergabeverfahrens115
Ausschluss von abweichendem Landesrecht115a
III.
Sofortige Beschwerde
Zulässigkeit, Zuständigkeit116
Frist, Form117
Wirkung118
Beteiligte am Beschwerdeverfahren119
Verfahrensvorschriften120
Vorabentscheidung über den Zuschlag121
Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts122
Beschwerdeentscheidung123
Bindungswirkung und Vorlagepflicht124
Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen
Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch125
Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens126
Ermächtigungen127
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer128
Korrekturmechanismus der Kommission129
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen129a
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz129b
Fünfter Teil
Anwendungsbereich des Gesetzes
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich130
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen131
Anlage

Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) gilt vorgenanntes Gesetz auch für Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten bereits anhängig waren, sowie für abgeschlossene Verfahren, deren Dauer bei seinem Inkrafttreten Gegenstand von anhängigen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist oder noch werden kann. Für anhängige Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten schon verzögert sind, gilt § 198 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsrüge unverzüglich nach Inkrafttreten erhoben werden muss. In diesem Fall wahrt die Verzögerungsrüge einen Anspruch nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes auch für den vorausgehenden Zeitraum. Ist bei einem anhängigen Verfahren die Verzögerung in einer schon abgeschlossenen Instanz erfolgt, bedarf es keiner Verzögerungsrüge. Auf abgeschlossene Verfahren gemäß Satz 1 ist § 198 Absatz 3 und 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht anzuwenden. Die Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs nach § 198 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann bei abgeschlossenen Verfahren sofort erhoben werden und muss spätestens am 3. Juni 2012 erhoben werden.