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§ 165 HSchG - Festsetzung der Gastschulbeiträge

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Das Kultusministerium setzt die Höhe der Gastschulbeiträge in Fortschreibung der durch Verordnung vom 4. April 1995 (ABl. S. 262) festgesetzten Beträge unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Aufwendungen der Schulträger nach Maßgabe der Gemeindefinanzstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes jährlich für die Gruppe der allgemein bildenden Schulen, der beruflichen Schulen in Teilzeit- und Vollzeitform und der Sonderschulen fest.