§ 32 HSchG - Aufgabenfelder
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
- Amtliche Abkürzung
- HSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 72-123
(1) Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe werden mit Ausnahme des Faches Sport in drei Aufgabenfelder zusammengefasst.
(2) Zum sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld gehören die Fächer Deutsch, die Fremdsprachen, Musik, Kunst und Darstellendes Spiel.
(3) Zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld gehören die Fächer Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion, Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, Rechtskunde und Philosophie.
(4) Zum mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld gehören die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik.