§ 186 FamFG - Adoptionssachen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Amtliche Abkürzung
- FamFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 315-24
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
die Annahme als Kind,
- 2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.