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  • ab 01.09.2009 (aktuelle Fassung)

§ 186 FamFG - Adoptionssachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Amtliche Abkürzung
FamFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-24

Adoptionssachen sind Verfahren, die

  1. 1.

    die Annahme als Kind,

  2. 2.

    die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,

  3. 3.

    die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder

  4. 4.

    die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.