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Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten
(Laufbahnverordnung - LbV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)
Amtliche Abkürzung
LbV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2030-2-1-2-F

2030-2-1-2-F

Vom 1. April 2009 (GVBl S. 51)

Außer Kraft am 1. Januar 2011 durch § 18 Absatz 4 Nummer 15 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764) (1)

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1, Art. 35 Abs. 3, Art. 41 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, Art. 44, 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Art. 115 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 2030-1-1-F) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht §§
Teil 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Ausschreibung2
Begriffsbestimmungen3
Erwerb der Laufbahnbefähigung4
Laufbahnwechsel, Anerkennung der Befähigung5
Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG6
Einstellung7
Übertragung höherwertiger Dienstposten8
Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe9
Beförderungen10
Sonderregelung für Beförderungen11
Dienstzeiten12
Schwerbehinderte Menschen13
Teil 2
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
Grundsätze14
Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren15
Einstellung in den Vorbereitungsdienst16
Gestaltung des Vorbereitungsdienstes17
Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn18
Laufbahnprüfung, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe19
Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf20
Abschnitt 2
Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Anwendungsbereich21
Anerkennungsvoraussetzungen22
Antrag23
Bewertung der Qualifikationsnachweise24
Entscheidung25
Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen26
Eignungsprüfung27
Anpassungslehrgang28
Abschluss des Anerkennungsverfahrens29
Berufsbezeichnung30
Abschnitt 3
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Zulassung31
Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses32
Dienstpflichten33
Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses34
Abschnitt 4
Einfacher Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst35
Vorbereitungsdienst36
Probezeit37
Abschnitt 5
Mittlerer Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst38
Vorbereitungsdienst39
Probezeit40
Aufstieg41
Abschnitt 6
Gehobener Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst42
Vorbereitungsdienst43
Probezeit44
Aufstieg45
Aufstieg für besondere Verwendungen46
Abschnitt 7
Höherer Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst47
Vorbereitungsdienst48
Probezeit49
Dienstposten an obersten Landesbehörden50
Aufstieg51
Teil 3
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
Gestaltungsgrundsätze52
Befähigungsvoraussetzungen53
Feststellung der Befähigung54
Teil 4
Andere Bewerberinnen und Bewerber
Befähigungsvoraussetzungen55
Probezeit56
Teil 5
Dienstliche Beurteilung
Dienstliche Beurteilung57
Probezeitbeurteilung58
Periodische Beurteilung59
Zwischenbeurteilung60
Inhalt der dienstlichen Beurteilung61
Bewertung und Gesamturteil62
Zuständigkeit63
Eröffnung der dienstlichen Beurteilung64
Ausnahmegenehmigungen65
Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften66
Teil 6
Fortbildung
Fortbildung67
Teil 7
Übernahme von Beamtinnen und Beamten
Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes68
Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes69
Teil 8
Landespersonalausschuss
Feststellung der Laufbahnbefähigung70
Allgemeine Ausnahmen71
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden72
Erlass von Verwaltungsvorschriften73
Übergangsregelungen74
Inkrafttreten, Außerkrafttreten75
Anlagen
(zu § 28)Anlage 1
(zu § 53)Anlage 2
(zu § 53)Anlage 3

Zur weiteren Anwendung s. § 3 Art. 70 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764)