§ 329 LAG - Verbindung von Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
- Amtliche Abkürzung
- LAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 621-1
Das Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen, deren Gewährung von der Feststellung eines Schadens nach dem Feststellungsgesetz abhängt, soll mit dem Feststellungsverfahren verbunden werden.