Versionsverlauf

§ 13 ThürWG - Kreis- und Gemeindegrenzen

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Verläuft die Kreis- oder Gemeindegrenze in der Gewässermitte oder wird sie durch die Uferlinie gebildet, so bewirken Eigentumsänderungen nach den §§ 7 bis 10 eine entsprechende Änderung der Kreis- oder Gemeindegrenzen.