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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 8 HmbGleiG - Auswahlkommission

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Amtliche Abkürzung
HmbGleiG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2038-1

Auswahlkommissionen sollen möglichst zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein.