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§ 6 VwKostG LSA - Entstehung der Kostenschuld

Bibliographie

Titel
Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
Amtliche Abkürzung
VwKostG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2013.1

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Amtshandlung oder mit der Rücknahme des Antrages.

(2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.