§ 6 VwKostG LSA - Entstehung der Kostenschuld
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- VwKostG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2013.1
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Amtshandlung oder mit der Rücknahme des Antrages.
(2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.