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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

§ 7 HHG 2019 - Personalausgaben

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HHG 2019)
Amtliche Abkürzung
HHG 2019
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

(1) Deckungsfähigkeiten

Die Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 428 sind innerhalb der einzelnen Kapitel einschließlich der Titelgruppen - mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen auch kapitelübergreifend innerhalb des Einzelplans - gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Gruppen 441 und 446 sind innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Gruppen 412 und 443, der Obergruppe 45, der Obergruppen 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 428 innerhalb desselben Kapitels überschritten werden.

(2) Verstärkungen

In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus

Zuschüssen für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen sowie aus Minderleistungsausgleichen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und

Zuweisungen im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung

den Ausgaben bei Titeln der Gruppen 422, 427 oder 428 zu. Die Einnahmen aus dem Rahmenvertrag zur Personalbereitstellung mit der Deutschen Telekom AG - Vivento - (Einzelplan 20 Kapitel 20 020 Titel 282 10) dürfen zur Verstärkung der Ansätze für die Personalausgaben bei Titeln der Obergruppe 42 sowie der Ansätze für Zuschüsse an Landesbetriebe herangezogen werden.