Art. 112 Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Freistaates Bayern
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,BY
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 100-1-S
(1) Das Brief-, Post-, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich.
(2) Beschränkungen des Rundfunkempfanges sowie des Bezuges von Druck-Erzeugnissen sind unzulässig.