§ 125 LWG - Änderung des Landesabwasserabgabengesetzes
Bibliographie
- Titel
- Landeswassergesetz (LWG)
- Amtliche Abkürzung
- LWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 75-50
Das Landesabwasserabgabengesetz vom 22. Dezember 1980 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 299), BS 75-52, wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Satz 2 und § 2 Abs. 2 wird das Wort "Zweckverbandsgesetz" jeweils durch die Worte "Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit" ersetzt.
- 2.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird die Verweisung "§ 7 a" durch die Verweisung "§ 57" ersetzt.
- 3.
In § 7 Abs. 1 wird die Verweisung "§ 52 Abs. 1 Satz 2 des Landeswassergesetzes" durch die Verweisung "§ 57 Abs. 1 des Landeswassergesetzes in Verbindung mit § 54 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes" ersetzt.
- 4.
§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Abgabeerklärungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie sonstige Erklärungen und Anzeigen nach dem Abwasserabgabengesetz und diesem Gesetz sind nach einem durch Verwaltungsvorschrift bestimmten Datensatz des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums elektronisch zu übermitteln (amtlicher elektronischer Vordruck)."
- 5.
In § 12 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung "§§ 107 und 109" durch die Verweisung "§§ 93 und 96" ersetzt.
- 6.
In § 16 Abs. 2 Satz 5 wird die Verweisung "§ 7a Abs. 1" durch die Verweisung "§ 57 Abs. 1 und 2" ersetzt.