§ 54 SOG LSA - Zwangsmittel

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

(1) Zwangsmittel sind:

  1. 1.

    Ersatzvornahme (§ 55),

  2. 2.

    Zwangsgeld (§ 56),

  3. 3.

    unmittelbarer Zwang (§ 58).

(2) Sie sind nach Maßgabe der §§ 59 und 63 anzudrohen.

(3) Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat.