§ 29 3. DV-BEG - Berechnung der Kapitalentschädigung
Bibliographie
- Titel
- Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
- Amtliche Abkürzung
- 3. DV-BEG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 251-1-3
Auf die Kapitalentschädigung des im privaten Dienst geschädigten Verfolgten finden §§ 5, 12, 13, 15, 19 und 20 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass der Verdrängung die Entlassung oder das vorzeitige Ausscheiden und der wesentlichen Beschränkung die Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung gleichzusetzen sind.