§ 6 HeNatG - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG
- Amtliche Abkürzung
- HeNatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 881-58
Alle Behörden und Einrichtungen des Landes haben bei Mitwirkungs-, Bildungs- und Informationsangeboten zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aktiv auf eine umfassende und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.