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  • ab 08.06.2023 (aktuelle Fassung)

§ 6 HeNatG - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG  
Amtliche Abkürzung
HeNatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
881-58

Alle Behörden und Einrichtungen des Landes haben bei Mitwirkungs-, Bildungs- und Informationsangeboten zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aktiv auf eine umfassende und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.