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§ 9 GFRG - Ermächtigung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
GFRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
605-1

Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter neuer Überschrift im Bundesgesetzblatt bekannt machen.