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§ 5 BGA-NachfG - Fachaufsicht

Bibliographie

Titel
Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG)
Amtliche Abkürzung
BGA-NachfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2120-4-1

Soweit die Bundesinstitute Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums, zu dessen Geschäftsbereich sie gehören, wahrnehmen, unterstehen sie den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.