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§ 44 AufenthV - Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

Bibliographie

Titel
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Amtliche Abkürzung
AufenthV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
26-12-1

An Gebühren sind zu erheben

1.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) 147 Euro,
2.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 124 Euro,
3.für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen113 Euro.