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  • ab 15.06.2018 (aktuelle Fassung)

§ 22 ThürDSG - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679)

Bibliographie

Titel
Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)
Amtliche Abkürzung
ThürDSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
204-1

Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere

  1. 1.

    wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt,

  2. 2.

    Archivzwecke,

  3. 3.

    Aufsichts- und Kontrollzwecke oder

  4. 4.

    die Rechnungsprüfung.