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  • ab 12.08.2023 (aktuelle Fassung)

§ 5 AVwGebO NRW - Amtliches Vermessungswesen und amtliche Grundstückswertermittlung

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)
Amtliche Abkürzung
AVwGebO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2011

Die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung erlässt das für Inneres zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium.