Versionsverlauf


  • ab 25.08.1993 (aktuelle Fassung)

§ 8 ThürKWG - Wahltermin

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG)
Amtliche Abkürzung
ThürKWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-1

Die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder werden in jedem fünften Jahr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli an einem Sonntag, erstmals im Jahr 1994, abgehalten. Die Landesregierung setzt den Tag für die Wahlen spätestens drei Monate vorher fest. Soweit nach diesem Gesetz die Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin zu bestimmen hat, setzt sie ihn auf einen Sonntag fest.