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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

§ 24 HHG 2019 - Weitere Ermächtigungen - Influenza-Pandemie

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HHG 2019)
Amtliche Abkürzung
HHG 2019
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das für Gesundheit zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags im Falle einer Influenza-Pandemie einen Pandemie-Impfstoff, das notwendige Impfzubehör sowie ergänzende Impfleistungen bis zu dem für die Versorgung der Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlichen Umfang zu beschaffen.