Art. 5 HBG 2017/2018 - Weitere Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 (Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 - HBG 2017/2018)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2017/2018
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:17A
Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 50 werden nach den Wörtern "im Einsatzdienst der Feuerwehr" die Wörter "und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule" eingefügt.
- 2.
§ 59 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Nummer 4 wird das Wort "oder" nach dem Wort "Schichtdienst" durch ein Komma ersetzt.
- b)
In Nummer 5 wird nach dem Wort "Einsätze" das Wort "oder" eingefügt.
- c)
Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- "6.
der Fachrichtung Feuerwehr als Lehrkraft an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule"
- 3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In der Besoldungsgruppe A 13 wird das Wort "Mittelschulen" durch das Wort "Oberschulen" ersetzt.
- b)
Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:
- aa)
Das Wort "Mittelschulen" wird durch das Wort "Oberschulen" ersetzt.
- bb)
Das Wort "Mittelschulkonrektor" wird durch das Wort "Oberschulkonrektor" ersetzt.
- cc)
Das Wort "Mittelschulrektor" wird durch das Wort "Oberschulrektor" ersetzt.
- c)
In der Besoldungsgruppe A 15 wird das Wort "Mittelschulrektor" durch das Wort "Oberschulrektor" ersetzt.
- d)
In den Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 werden die Wörter "Sächsischen Bildungsinstitut" jeweils durch die Wörter "Landesamt für Schule und Bildung" ersetzt.
- e)
Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur1) 2)" werden gestrichen.
- bb)
Die Fußnoten 1 und 2 werden aufgehoben.
- cc)
Die Fußnoten 3 bis 5 werden die Fußnoten 1 bis 3.
- 4.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Wörter "Direktor des Sächsischen Bildungsinstituts" werden gestrichen.
- bb)
Die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur2) 3)", die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur3)" und die Wörter "- als der ständige Vertreter des Direktors der Sächsischen Bildungsagentur -" werden gestrichen.
- cc)
Die Fußnote 3 wird aufgehoben.
- dd)
Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3.
- ee)
Die Fußnote 4 wird die Fußnote 2.
- ff)
Die Fußnoten 5 und 6 werden die Fußnoten 4 und 5.
- b)
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Wörter "Direktor der Sächsischen Bildungsagentur" werden gestrichen.
- bb)
Nach den Wörtern "Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen3)" werden ein Zeilenumbruch und die Wörter "Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung" eingefügt.
- c)
In der Besoldungsgruppe B 4 werden nach den Wörtern "Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen1)" ein Zeilenumbruch und die Wörter "Präsident des Landesamts für Schule und Bildung" eingefügt.
- 5.
Die Anlage 7 wird wie folgt geändert:
- a)
In der Angabe zur Besoldungsgruppe A 16 wird die Angabe "2, 3, 5" durch die Angabe "1, 3" ersetzt.
- b)
In der Angabe zur Besoldungsgruppe B 2 wird die Angabe "4" durch die Angabe "2" ersetzt.