Versionsverlauf


  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Art. 5 HBG 2017/2018 - Weitere Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 (Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 - HBG 2017/2018)
Amtliche Abkürzung
HBG 2017/2018
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:17A

Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 50 werden nach den Wörtern "im Einsatzdienst der Feuerwehr" die Wörter "und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule" eingefügt.

  2. 2.

    § 59 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Nummer 4 wird das Wort "oder" nach dem Wort "Schichtdienst" durch ein Komma ersetzt.

    2. b)

      In Nummer 5 wird nach dem Wort "Einsätze" das Wort "oder" eingefügt.

    3. c)

      Folgende Nummer 6 wird angefügt:

      1. "6.

        der Fachrichtung Feuerwehr als Lehrkraft an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule"

  3. 3.

    Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Besoldungsgruppe A 13 wird das Wort "Mittelschulen" durch das Wort "Oberschulen" ersetzt.

    2. b)

      Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Das Wort "Mittelschulen" wird durch das Wort "Oberschulen" ersetzt.

      2. bb)

        Das Wort "Mittelschulkonrektor" wird durch das Wort "Oberschulkonrektor" ersetzt.

      3. cc)

        Das Wort "Mittelschulrektor" wird durch das Wort "Oberschulrektor" ersetzt.

    3. c)

      In der Besoldungsgruppe A 15 wird das Wort "Mittelschulrektor" durch das Wort "Oberschulrektor" ersetzt.

    4. d)

      In den Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 werden die Wörter "Sächsischen Bildungsinstitut" jeweils durch die Wörter "Landesamt für Schule und Bildung" ersetzt.

    5. e)

      Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur1) 2)" werden gestrichen.

      2. bb)

        Die Fußnoten 1 und 2 werden aufgehoben.

      3. cc)

        Die Fußnoten 3 bis 5 werden die Fußnoten 1 bis 3.

  4. 4.

    Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Wörter "Direktor des Sächsischen Bildungsinstituts" werden gestrichen.

      2. bb)

        Die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur2) 3)", die Wörter "Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur3)" und die Wörter "- als der ständige Vertreter des Direktors der Sächsischen Bildungsagentur -" werden gestrichen.

      3. cc)

        Die Fußnote 3 wird aufgehoben.

      4. dd)

        Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3.

      5. ee)

        Die Fußnote 4 wird die Fußnote 2.

      6. ff)

        Die Fußnoten 5 und 6 werden die Fußnoten 4 und 5.

    2. b)

      Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Wörter "Direktor der Sächsischen Bildungsagentur" werden gestrichen.

      2. bb)

        Nach den Wörtern "Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen3)" werden ein Zeilenumbruch und die Wörter "Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung" eingefügt.

    3. c)

      In der Besoldungsgruppe B 4 werden nach den Wörtern "Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen1)" ein Zeilenumbruch und die Wörter "Präsident des Landesamts für Schule und Bildung" eingefügt.

  5. 5.

    Die Anlage 7 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Angabe zur Besoldungsgruppe A 16 wird die Angabe "2, 3, 5" durch die Angabe "1, 3" ersetzt.

    2. b)

      In der Angabe zur Besoldungsgruppe B 2 wird die Angabe "4" durch die Angabe "2" ersetzt.