§ 3 GemHVO - Finanzhaushalt
Bibliographie
- Titel
- Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 6301-1
Der Finanzhaushalt enthält
aus laufender Verwaltungstätigkeit
- 1.
Steuern und ähnliche Abgaben,
- 2.
Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
- 3.
sonstige Transfereinzahlungen,
- 4.
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen,
- 5.
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte,
- 6.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
- 7.
Zinsen und ähnliche Einzahlungen und
- 8.
sonstige haushaltswirksame Einzahlungen;
- 9.
die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8 ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung);
- 10.
Personalauszahlungen,
- 11.
Versorgungsauszahlungen,
- 12.
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
- 13.
Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
- 14.
Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) und
- 15.
sonstige haushaltswirksame Auszahlungen;
- 16.
die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15);
- 17.
den Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 9 und 16; § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a GemO);
aus Investitionstätigkeit
- 18.
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen,
- 19.
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit,
- 20.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen,
- 21.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen und
- 22.
Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit;
- 23.
die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22);
- 24.
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- 25.
Auszahlungen für Baumaßnahmen,
- 26.
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen,
- 27.
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen,
- 28.
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen und
- 29.
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen;
- 30.
die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29);
- 31.
den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss oder Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30; Saldo aus Investitionstätigkeit nach § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b GemO);
- 32.
den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss oder Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31; Saldo nach § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c GemO);
aus Finanzierungstätigkeit
- 33.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen,
- 34.
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen;
- 35.
den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss oder Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34; Saldo aus Finanzierungstätigkeit nach § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d GemO);
- 36.
die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35; Saldo des Finanzhaushalts nach § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e GemO);
außerdem nachrichtlich
- 37.
den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn,
- 38.
den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn.