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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

§ 1 HHG 2019 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HHG 2019)
Amtliche Abkürzung
HHG 2019
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 77 928 942 900 Euro festgestellt.