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  • ab 01.01.1975 (aktuelle Fassung)

§ 23 WiStrG - In-Kraft-Treten *)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Redaktionelle Abkürzung
WiStrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
453-11

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

§ 23 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.