§ 23 WiStrG - In-Kraft-Treten *)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
- Redaktionelle Abkürzung
- WiStrG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 453-11
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 23 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.