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  • ab 01.01.1994 (aktuelle Fassung)

§ 1 VermBDV - Verfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung - VermBDV)
Amtliche Abkürzung
VermBDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-9-3-3

Auf das Verfahren bei der Festsetzung, Auszahlung und Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind neben den in § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Vorschriften die für die Einkommensteuer und Lohnsteuer geltenden Regelungen sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus den nachstehenden Vorschriften nichts anderes ergibt.