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  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

§ 11 VerfGHGO - Verschwiegenheit

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,TH
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2024

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben die ihnen während eines Verfahrens zugehenden Dokumente vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des Amtes.