§ 91 ThürBO - Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürBO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2024
Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
- 1.
die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
- 2.
die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und
- 3.
das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.