§ 85 BHO - Übersichten zur Haushaltsrechnung
Bibliographie
- Titel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Amtliche Abkürzung
- BHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 63-1
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
- 1.die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
- 2.die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
- 3.den Jahresabschluss bei Bundesbetrieben,
- 4.die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
- 5.die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.