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§ 76 ThürWG - Entscheidung in Streitfällen

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Ist strittig, wem die Unterhaltung eines Deiches obliegt, so entscheidet die Wasserbehörde.