§ 18 BauVorlVO - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
- Amtliche Abkürzung
- BauVorlVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2130-19-1
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bauvorlagenverordnung vom 3. April 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 87) *) außer Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 1 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2, Absatz 4 und 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 16 der geltenden Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung außer Kraft.
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2130-2-34
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 5. Januar 2022
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung