Versionsverlauf


  • ab 01.09.2022 (aktuelle Fassung)

§ 18 BauVorlVO - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
Amtliche Abkürzung
BauVorlVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2130-19-1

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bauvorlagenverordnung vom 3. April 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 87) *) außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 1 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2, Absatz 4 und 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 16 der geltenden Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung außer Kraft.

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2130-2-34

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 5. Januar 2022

Dr. Sabine  Sütterlin-Waack
Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung