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§ 8 GtDBWVAPrV - Anforderungen im Auswahlverfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (GtDBWVAPrV)
Amtliche Abkürzung
GtDBWVAPrV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-17-4

(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

  1. 1.

    Selbstkompetenz,

  2. 2.

    Methodenkompetenz,

  3. 3.

    Fachkompetenz,

  4. 4.

    Sozialkompetenz sowie

  5. 5.

    Führungs- und Managementkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.