Versionsverlauf

Anlage 1 SächsJAPO - Vergütung für die Mitwirkung an den juristischen Prüfungen

Bibliographie

Titel
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Amtliche Abkürzung
SächsJAPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-1.1/2

Anlage
(zu § 4 Absatz 6)

  1. 1.

    Begriffsbestimmungen

    Begutachtung ist die Überprüfung der Aufgabenentwürfe und Lösungshinweise auf inhaltliche und sachliche Schlüssigkeit und Vollständigkeit sowie die Erarbeitung einer Empfehlung mit Hinweisen zur Klausurauswahl für die Prüfungsbehörde oder den Prüfungsausschuss.

  2. 2.

    Staatliche Pflichtfachprüfung

    Die Vergütung der Mitwirkung an der staatlichen Pflichtfachprüfung beträgt für die

    1. a)

      Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe mit Lösungshinweis 329 Euro,

    2. b)

      Begutachtung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe 82,50 Euro,

    3. c)

      inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe einschließlich des Lösungshinweises bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a,

    4. d)

      Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid 14 Euro,

    5. e)

      Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 23,50 Euro,

    6. f)

      Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 14 Euro.

  3. 3.

    Zweite Juristische Staatsprüfung

    Die Vergütung der Mitwirkung an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beträgt für die

    1. a)

      Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe mit Lösungshinweis 419 Euro,

    2. b)

      Erstellung eines Aktenvortrages mit Lösungshinweis 85 Euro,

    3. c)

      Begutachtung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe 165 Euro,

    4. d)

      inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe oder eines Aktenvortrages einschließlich des Lösungshinweises bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a für eine schriftliche Prüfungsaufgabe und nach Buchstabe b für einen Aktenvortrag,

    5. e)

      Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid 16,50 Euro,

    6. f)

      Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 33 Euro,

    7. g)

      Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 16,50 Euro.

  4. 4.

    Hilfstätigkeiten

    Die Vergütung von Hilfstätigkeiten bei den juristischen Prüfungen beträgt für die

    1. a)

      Prüfungsaufsicht je Zeitstunde 5,50 Euro,

    2. b)

      Prüfungsaushilfen je Prüfungstag 10 Euro.

  5. 5.

    Sonstige Bestimmungen

    1. a)

      Durch die Vergütungen werden alle mit der Tätigkeit verbundenen allgemeinen Aufwendungen abgegolten.

    2. b)

      Die zur Wahrnehmung der Tätigkeiten notwendigen Reisen werden als Dienstreisen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entschädigt.

    3. c)

      Die Vergütungsvorschriften in Nummer 2 Buchstabe d bis f gelten entsprechend für die Mitwirkung an der Ersten Juristischen Staatsprüfung.