Anlage 1 SächsJAPO - (zu § 4 Abs. 6)
Vergütung für die Mitwirkung an den juristischen Prüfungen
Bibliographie
- Titel
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsJAPO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 305-1.1/2
- 1.
Begriffsbestimmungen
Bearbeiterstunde ist die den Kandidaten für die Bearbeitung der Prüfungsaufgabe zur Verfügung stehende Zeitstunde. Begutachtung ist die Überprüfung der Aufgabenentwürfe und Musterlösungen auf inhaltliche und sachliche Schlüssigkeit und Vollständigkeit sowie die Erarbeitung einer Empfehlung mit Hinweisen zur Klausurauswahl für die Prüfungsbehörde oder den Prüfungsausschuss.
- 2.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Die Vergütung der Mitwirkung an der staatlichen Pflichtfachprüfung beträgt für die
- a)
Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe mit Lösungsvorschlag als Grundbetrag 44 EUR und ergänzend je Bearbeiterstunde 57 EUR,
- b)
Erstellung einer Prüfungsaufgabe mit Lösungsvorschlag für die Prüfungsleistung im Bereich der Schlüsselqualifikationen (§ 14 Abs. 1) 61 EUR,
- c)
Begutachtung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe je Bearbeiterstunde 15 EUR,
- d)
inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe einschließlich der Musterlösung und des Bewertungsschemas bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a,
- e)
Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid je Bearbeiterstunde 2,50 EUR,
- f)
Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 21 EUR,
- g)
Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 12,50 EUR.
- 3.
Zweite Juristische Staatsprüfung
Die Vergütung der Mitwirkung an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beträgt für die
- a)
Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe mit Lösungsvorschlag als Grundbetrag 44 EUR und ergänzend je Bearbeiterstunde 75 EUR,
- b)
Erstellung eines Aktenvortrages mit Lösungsvorschlag 85 EUR,
- c)
Begutachtung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe je Bearbeiterstunde 30 EUR,
- d)
inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe oder eines Aktenvortrages einschließlich der Musterlösung und des Bewertungsschemas bis zu 50 Prozent der Vergütungssätze nach Buchstabe a,
- e)
Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten als Erst- oder Zweitkorrektor oder im Stichentscheid je Bearbeiterstunde 3 EUR,
- f)
Abnahme von mündlichen Prüfungen je Prüfungsteilnehmer 30 EUR,
- g)
Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren 15 EUR.
- 4.
Hilfstätigkeiten
Die Vergütung von Hilfstätigkeiten bei den juristischen Prüfungen beträgt für die
- a)
Prüfungsaufsicht je Zeitstunde 4,50 EUR,
- b)
Prüfungsaushilfen je Prüfungstag 9 EUR.
- 5.
Sonstige Bestimmungen
- a)
Durch die Vergütungen werden alle mit der Tätigkeit verbundenen allgemeinen Aufwendungen abgegolten.
- b)
Die zur Wahrnehmung der Tätigkeiten notwendigen Reisen werden als Dienstreisen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz - SächsRKG) vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), in der jeweils geltenden Fassung, entschädigt.
- c)
Die Vergütungsvorschriften in Nummer 2 Buchst. e bis g gelten entsprechend für die Mitwirkung an der Ersten Juristischen Staatsprüfung.