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  • ab 29.08.1990 (aktuelle Fassung)

§ 30 NMV 1970 - Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970)
Amtliche Abkürzung
NMV 1970
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-14-1

Die Vorschriften dieser Verordnung über die zulässige Miete für Wohnungen gelten entsprechend für einzelne Wohnräume, die selbstständig vermietet werden, und für Wohnungen, die auf Grund eines dem Mietverhältnis ähnlichen entgeltlichen Nutzungsverhältnisses, insbesondere eines genossenschaftlichen Nutzungsverhältnisses, überlassen werden.