§ 61 SWG - Beseitigungspflicht des Störers
(zu § 40 Abs. 3 WHG)

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Im Streitfall hinsichtlich der Kostenerstattung nach § 40 Abs. 3 Satz 2 WHG setzt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Kostenanteil nach Anhören der Beteiligten fest.