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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2013 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2013,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 60.439.530.800 Euro festgestellt.