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  • ab 01.03.2002 (aktuelle Fassung)

§ 8 BestattG LSA - Kosten

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA)
Amtliche Abkürzung
BestattG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2127.1

Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung sind von denjenigen zu tragen, die für die Bestattung zu sorgen haben. Rechtsvorschriften über die Kostentragung durch Dritte bleiben unberührt.