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  • 01.07.2013 - 31.12.2015 (alte Fassung)

Anlage 13 LBesG - Überleitungsübersicht

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2032-1
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Bundesbesoldungsordnung A
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung A
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
1Oberbetriebsmeister 5)A 6Sekretärin, SekretärA 6
2HauptbrandmeisterA 9Inspektorin, InspektorA 9
3Hauptbrandmeister3)A 9
+ 262,37
Inspektorin, Inspektor 1)A 9
+ 262,37
4Rechnungsrat
  • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -

A 12Rechnungsrätin, Rechnungsrat
  • als Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter beim Rechnungshof -

A 12
5Oberrechnungsrat
  • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -

A 13Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat - als Prüfungsbeamtin oder Prüfungs beamter beim Rechnungshof -A 13
6Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof -
A 13
+ 262,84
Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat
  • als Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter beim Rechnungshof4) -

A 13
+ 262,84
7Studienrat
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 13Studienrätin, Studienrat
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -

A 13
8Oberstudienrat
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung -

A 14Oberstudienrätin, Oberstudienrat
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -

A 14
9Studiendirektor
  • als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 9) -

A 15Studiendirektorin, Studiendirektor
  • als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiterin oder Fachleiter oder Seminarlehrerin oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen6) -

A 15
10Studiendirektor
  • als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben9) -

A 15Studiendirektorin, Studiendirektor
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Gymnasien, berufsbildenden Schulen oder Integrierten Gesamtschulen 6) -

A 15
11Leitender DirektorA 16Leitende Direktorin, Leitender DirektorA 16
12Leitender DirektorA 16
+ 201,55
Leitende Direktorin, Leitender Direktor8)A 16
+ 201,55
13Leitender DirektorA 16Direktorin, Direktor der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz 5)B 3
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung A
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung A
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
14Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3) -

A 10Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)2) -

A 10 (kw)
15Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung3) -

A 10Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt2) -

A 10
16Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung2)3) -

A 10Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt2) -

A 10
17Fachlehrer
  • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird6 -

A 11Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt5) -

A 11
18Fachlehrer
  • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 7 -

A 11 + 150,22Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt6) -

A 11
+ 150,22
19Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)2)4) -

A 11Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3)4) -

A 11 (kw)
20Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)25 -

A 11
+ 150,22
Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3)5) -

A 11 (kw)
+ 150,22
21Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 24 -

A 11Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt 23 -

A 11
22Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)5) -

A 11
+ 150,22
Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt 24 -

A 11
+ 150,22
23Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 234 -

A 11Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt23 -

A 11
24Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3)5) -

A 11
+ 150,22
Lehrerin, Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt24 -

A 11
+ 150,22
25Fachlehrer
  • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) -

A 12Fachlehrerin, Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
  • mit der Befähigung für dieses Lehramt4) -

A 12
26Lehrer
  • an allgemeinbildenden Schulen 2 -

A 12Lehrerin, Lehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grundschulen 2) -

A 12
27Lehrer
  • an allgemeinbildenden Schulen3) -

A 12
+ 180,19
Lehrerin, Lehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grundschulen 3) -

A 12
+ 180,19
28Förderschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung3) -

A 13Förderschullehrerin, Förderschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen 2) -

A 13
29Förderschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung 4) -

A 13
+ 180,19
Förderschullehrerin, Förderschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen3) -

A 13
+ 180,19
30Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
A 13Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 8A 13
31Lehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus -

A 13Lehrerin, Lehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus2 -

A 13
32Realschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung3) -

A 13Realschullehrerin, Realschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen2) -

A 13
33Realschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung4) -

A 13
+ 180,19
Realschullehrerin, Realschullehrer
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen 3) -

A 13
+ 180,19
34Rektor
A 13Rektorin, Rektor
  • als Leiterin oder Leiter einer Musikschule 7 -

A 13
35Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung2) -

A 13Studienrätin, Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen -

A 13
36Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
A 14Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 6)A 14
37Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung3) -

A 14Oberstudienrätin, Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
  • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen -

A 14
38Regierungsschulrat
  • mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Eingangsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz -

A 14Regierungsschulrätin, Regierungsschulrat
  • mit der Befähigung für ein Lehramt an


Schulen, dessen Einstiegsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz -
A 14
39Rektor
A 14Rektorin, Rektor
  • als Leiterin oder Leiter einer Musikschule 3) -

A 14
40Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
A 15Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 5)A 15
41Regierungsschuldirektor
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, Realschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz -

A 15Regierungsschuldirektorin, Regierungsschuldirektor
  • mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Einstiegsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz -

A 15
42Direktor
A 16Direktorin, Direktor
  • als gemeinsame Leiterin oder gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule 2) -

A 16
43Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
A 16Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen 7)A 16
44Polizeipräsident
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
A 16Polizeipräsidentin, Polizeipräsident6)A 16
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Bundesbesoldungsordnung B
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung B
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
45Abteilungsdirektor
  • als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde des Bundes oder eines Landes5) -

B 2Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
  • als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mitteloder Oberbehörde -

B 2
46Abteilungsdirektor
  • als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist -

B 2Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
  • als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, sofern sie oder er für ihre oder seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreterin oder Vertreter der Oberfinanzpräsidentin oder des Oberfinanzpräsidenten ist -

B 2
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung B
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung B
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
47Direktor der Generaldirektion Kulturelles ErbeB 2Direktorin, Direktor der Generaldirektion Kulturelles ErbeB 4
48Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
B 2Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen 3)B 2
49Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
B 3Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 6)B 3
50Polizeipräsident
B 3Polizeipräsidentin, Polizeipräsident5)B 3
51Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
B 5Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 2)B 5
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Bundesbesoldungsordnung B
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung B
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
52Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständiger Vertreter des Präsidenten des VerfassungsgerichtshofsB 6Vizepräsidentin, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten des VerfassungsgerichtshofsR 6
53Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsident des VerfassungsgerichtshofsB 9
+ 888,42
Präsidentin, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsidentin, Präsident des VerfassungsgerichtshofsR 9
+ 897,30
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Bundesbesoldungsordnung R
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung R
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
54Oberstaatsanwalt
  • als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht6) -

R 2Oberstaatsanwältin, Oberstaatsanwalt
  • als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht6 -

R 2
55Oberstaatsanwalt
  • als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht6) -

R 2
+ 199,23
Oberstaatsanwältin, Oberstaatsanwalt
  • als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts6)8) -

R 2
+ 199,23
Lfd.
Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Bundesbesoldungsordnung W
Bisherige
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung
mit Funktionszusatz in der
Landesbesoldungsordnung W
Neue
Besoldungs-
gruppe/
Amtszulage
56Kanzler der ...1)2)3)W 3Kanzlerin, Kanzler der Deutschen Hochschule für VerwaltungswissenschaftenW 3
57Kanzler der ...1)2)3)W 3Kanzlerin, Kanzler der ...3)W 3