§ 118 SGB III - Leistungen

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Amtliche Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Die besonderen Leistungen umfassen

  1. 1.

    das Übergangsgeld,

  2. 2.

    das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,

  3. 3.

    die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.