§ 118 SGB III - Leistungen

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Amtliche Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

1Die besonderen Leistungen umfassen

  1. 1.

    das Übergangsgeld,

  2. 2.

    das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,

  3. 3.

    die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.

2Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.