§ 118 SGB III - Leistungen
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Amtliche Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
1Die besonderen Leistungen umfassen
- 1.
das Übergangsgeld,
- 2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
- 3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
2Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.