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§ 32 HWaG - Beschränkung der Benutzung des Grundwassers

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Wenn die Ordnung des Wasserhaushalts es verlangt, kann durch Rechtsverordnung des Senats allgemein oder für einzelne Gebiete bestimmt werden, dass in den Fällen des § 33 Absatz 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist.