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§ 73 PersVG LSA - Wahlrecht und Wählbarkeit

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

Wahlberechtigt und wählbar sind alle jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden.